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Vogelfrei
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Wir sind ein Familienunternehmen im Süden Brandenburgs,
direkt an der Bundesstraße B183 gelegen.
1854 ist unsere Firma durch Karl Henze gegründet worden.
Über 100 Jahre war es ein reiner Schmiedebetrieb, der
vom Hufbeschlag, Wagenbau und Reparaturen in der Landwirtschaft
lebte.
In den 60'er Jahren kam der Fahrzeugbau hinzu, und es wurden
"PKW - Anhänger" und "Vieh - Anhänger"
in Einzelanfertigung hergestellt.
Ab 1972 nahm der Anhängerbau immer mehr zu und die gefertigten
Stückzahlen stiegen stark an.
Aber auch der Metallbau wurde als 2 Standbein immer weiter
ausgebaut.
Diese Arbeiten machten auch eine Vergrößerung des
Betriebes nötig und es wurde eine neue Werkstatthalle
gebaut.
Nach 1990 übernahmen wir den Vertrieb von PKW u. LKW
Anhängern verschiedener Hersteller.
Aus Platzmangel musste der Betrieb erneut erweitert werden
und es kam ein neues Ausstellungsgelände mit Verkaufsräumen
hinzu.
Heute bieten wir unseren Kunden ein umfangreiches Leistungsprogramm.
Dies beginnt mit kompetenter Beratung und geht bis zu einer
termingerechten Lieferung.
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Autonomie
Als eine Autonomie von (alt)griechisch autonomía = sich
selbst Gesetze gebend, Eigengesetzlichkeit, selbständig)
bezeichnet man je nach Fachbereich oder Zusammenhang Selbständigkeit,
Unabhängigkeit, Selbstverwaltung oder Entscheidungsfreiheit,
beispielsweise das Recht nationaler Minderheiten, einen Teil
ihrer Angelegenheiten selber zu bestimmen. „Autonomie
bedeutet, daß nicht, wie bei Heteronomie, die Ordnung
des Verbands durch Außenstehende gesatzt wird, sondern
durch Verbandsgenossen kraft dieser ihrer Qualität (gleichviel
wie sie im übrigen erfolgt).“[1]
Autonomie besteht in der Regel im Rahmen eines Systems. Besondere
Bedeutung hat sie in der Privat- und Tarifautonomie.
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Privatautonomie
Die Privatautonomie ist das Prinzip, dass in einer freien
Gesellschaft jeder frei seinen Willen bilden, äußern
und diesem Willen entsprechend handeln kann. Für diesen
Willen ist jeder vollständig und grundsätzlich unbegrenzt
verantwortlich. Der Begriff wird vor allem in der Rechtswissenschaft
und der Rechtsphilosophie verwendet. Er entstammt dem Denken
des Liberalismus und setzt voraus, dass menschliche Handlungen
auf der Vernunft beruhen.
Verfassungsrechtlich ist die Privatautonomie in Deutschland
in der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2, Abs. 1 GG
verankert.
Privatautonomie äußert sich zum Beispiel im Zivilrecht
in der Vertragsfreiheit, der Vereinigungsfreiheit, der Eigentumsfreiheit
(?Verfügungsrecht), der Eheschließungsfreiheit
und der Testierfreiheit.
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Tatsächlich bestehen zum Teil
große Unterschiede zwischen den Menschen, zum Beispiel
in Bezug auf ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten, ihr Wissen
und ihre Gewandtheit. In der Realität ist nicht jeder wirtschaftlich
und sozial tatsächlich gleichberechtigt, bzw. nicht jeder
auch wirklich materiell in der Lage seine rechtlichen Freiheiten
zu nutzen, und nicht jeder Wille wird ohne, zum Teil unterschwellige,
Zwänge geäußert. Zum Schutz solcher Menschen
gegen Übervorteilung oder Überrumpelung sieht die
Rechtsordnung Einschränkungen der Privatautonomie vor.
Diese Einschränkungen sollen denjenigen treffen, der einen
Vorsprung an wirtschaftlicher Macht oder an Wissen hat.
Beispiele für derartige Einschränkungen der Privatautonomie
im Zivilrecht sind die soziale Mietgesetzgebung, der Kontrahierungszwang
und zahlreiche Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch,
zum Beispiel über das Widerrufsrecht bei Verträgen,
die "an der Haustür" abgeschlossen wurden.
Diesen Beispielen, in denen der Schwächere durch den Kontrahierungszwang
vor evtl. diskriminierender Ablehnung seines Antrags geschützt
werden soll, stehen insbesondere im Versicherungsvertragsrecht
Pflichten zur Deckungsvorsorge gegenüber. Ein Beispiel
ist die Versicherungspflicht nach den Bestimmungen des Pflichtversicherungsgesetzes
für KFZ-Halter, nach deren Muster zahlreiche Versicherungspflichten
im Bereich der Haftpflichtversicherung ausgestaltet sind. |
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Transsexualität
Transsexualität oder Transsexualismus ist laut ICD-10,
der Internationalenen Klassifizierung von der Weltgesundheitsorganisation,
eine Form der Geschlechtsidentitätssuche (vergleiche auch
Transgender als nicht-klinischen Begriff). Sie liegt vor, wenn
ein Mensch körperlich eindeutig dem männlichen oder
weiblichen Geschlecht angehört, sich jedoch als Angehöriger
des anderen Geschlechts empfindet und danach strebt, auch körperlich
diesem Geschlecht soweit als möglich angeglichen zu werden.
Menschen, die physisch weiblich sind, aber ein männliches
Identitätsgeschlecht haben, werden als Frau-zu-Mann-Transsexuelle
oder Transmänner bezeichnet; Menschen, die physisch männlich
sind, aber ein weibliches Identitätsgeschlecht haben, bezeichnet
man entsprechend als Mann-zu-Frau-Transsexuelle oder Transfrauen.
Die in älterer medizinischer Literatur gebräuchlichen
Wendungen transsexueller Mann für Transfrauen bzw. transsexuelle
Frau für Transmänner, die das körperliche anstelle
des empfundenen Geschlechts in den Vordergrund stellen, werden
von den meisten Transsexuellen abgelehnt und gelten heute als
veraltet. Transsexuelle Menschen mit medizinischer oder juristischer
Geschlechtsanpassung bezeichnen sich oft nicht mehr als transsexuell,
sondern entweder als Mann mit transsexueller Vergangenheit bzw.
als Frau mit transsexueller Vergangenheit oder einfach als Mann
bzw. Frau. |
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