CHRISTOPH MAYER
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Vogelfrei


Wir sind ein Familienunternehmen im Süden Brandenburgs, direkt an der Bundesstraße B183 gelegen.

1854 ist unsere Firma durch Karl Henze gegründet worden.
Über 100 Jahre war es ein reiner Schmiedebetrieb, der vom Hufbeschlag, Wagenbau und Reparaturen in der Landwirtschaft lebte.

In den 60'er Jahren kam der Fahrzeugbau hinzu, und es wurden "PKW - Anhänger" und "Vieh - Anhänger" in Einzelanfertigung hergestellt.
Ab 1972 nahm der Anhängerbau immer mehr zu und die gefertigten Stückzahlen stiegen stark an.

Aber auch der Metallbau wurde als 2 Standbein immer weiter ausgebaut.
Diese Arbeiten machten auch eine Vergrößerung des Betriebes nötig und es wurde eine neue Werkstatthalle gebaut.

Nach 1990 übernahmen wir den Vertrieb von PKW u. LKW Anhängern verschiedener Hersteller.

Aus Platzmangel musste der Betrieb erneut erweitert werden und es kam ein neues Ausstellungsgelände mit Verkaufsräumen hinzu.

Heute bieten wir unseren Kunden ein umfangreiches Leistungsprogramm. Dies beginnt mit kompetenter Beratung und geht bis zu einer termingerechten Lieferung.

Autonomie




Als eine Autonomie von (alt)griechisch autonomía = sich selbst Gesetze gebend, Eigengesetzlichkeit, selbständig) bezeichnet man je nach Fachbereich oder Zusammenhang Selbständigkeit, Unabhängigkeit, Selbstverwaltung oder Entscheidungsfreiheit, beispielsweise das Recht nationaler Minderheiten, einen Teil ihrer Angelegenheiten selber zu bestimmen.

„Autonomie bedeutet, daß nicht, wie bei Heteronomie, die Ordnung des Verbands durch Außenstehende gesatzt wird, sondern durch Verbandsgenossen kraft dieser ihrer Qualität (gleichviel wie sie im übrigen erfolgt).“[1]

Autonomie besteht in der Regel im Rahmen eines Systems. Besondere Bedeutung hat sie in der Privat- und Tarifautonomie.


Privatautonomie

Die Privatautonomie ist das Prinzip, dass in einer freien Gesellschaft jeder frei seinen Willen bilden, äußern und diesem Willen entsprechend handeln kann. Für diesen Willen ist jeder vollständig und grundsätzlich unbegrenzt verantwortlich. Der Begriff wird vor allem in der Rechtswissenschaft und der Rechtsphilosophie verwendet. Er entstammt dem Denken des Liberalismus und setzt voraus, dass menschliche Handlungen auf der Vernunft beruhen.

Verfassungsrechtlich ist die Privatautonomie in Deutschland in der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2, Abs. 1 GG verankert.

Privatautonomie äußert sich zum Beispiel im Zivilrecht in der Vertragsfreiheit, der Vereinigungsfreiheit, der Eigentumsfreiheit (?Verfügungsrecht), der Eheschließungsfreiheit und der Testierfreiheit.

Tatsächlich bestehen zum Teil große Unterschiede zwischen den Menschen, zum Beispiel in Bezug auf ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten, ihr Wissen und ihre Gewandtheit. In der Realität ist nicht jeder wirtschaftlich und sozial tatsächlich gleichberechtigt, bzw. nicht jeder auch wirklich materiell in der Lage seine rechtlichen Freiheiten zu nutzen, und nicht jeder Wille wird ohne, zum Teil unterschwellige, Zwänge geäußert. Zum Schutz solcher Menschen gegen Übervorteilung oder Überrumpelung sieht die Rechtsordnung Einschränkungen der Privatautonomie vor. Diese Einschränkungen sollen denjenigen treffen, der einen Vorsprung an wirtschaftlicher Macht oder an Wissen hat.
Beispiele für derartige Einschränkungen der Privatautonomie im Zivilrecht sind die soziale Mietgesetzgebung, der Kontrahierungszwang und zahlreiche Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch, zum Beispiel über das Widerrufsrecht bei Verträgen, die "an der Haustür" abgeschlossen wurden.

Diesen Beispielen, in denen der Schwächere durch den Kontrahierungszwang vor evtl. diskriminierender Ablehnung seines Antrags geschützt werden soll, stehen insbesondere im Versicherungsvertragsrecht Pflichten zur Deckungsvorsorge gegenüber. Ein Beispiel ist die Versicherungspflicht nach den Bestimmungen des Pflichtversicherungsgesetzes für KFZ-Halter, nach deren Muster zahlreiche Versicherungspflichten im Bereich der Haftpflichtversicherung ausgestaltet sind.

Transsexualität


Transsexualität oder Transsexualismus ist laut ICD-10, der Internationalenen Klassifizierung von der Weltgesundheitsorganisation, eine Form der Geschlechtsidentitätssuche (vergleiche auch Transgender als nicht-klinischen Begriff). Sie liegt vor, wenn ein Mensch körperlich eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht angehört, sich jedoch als Angehöriger des anderen Geschlechts empfindet und danach strebt, auch körperlich diesem Geschlecht soweit als möglich angeglichen zu werden.

Menschen, die physisch weiblich sind, aber ein männliches Identitätsgeschlecht haben, werden als Frau-zu-Mann-Transsexuelle oder Transmänner bezeichnet; Menschen, die physisch männlich sind, aber ein weibliches Identitätsgeschlecht haben, bezeichnet man entsprechend als Mann-zu-Frau-Transsexuelle oder Transfrauen. Die in älterer medizinischer Literatur gebräuchlichen Wendungen transsexueller Mann für Transfrauen bzw. transsexuelle Frau für Transmänner, die das körperliche anstelle des empfundenen Geschlechts in den Vordergrund stellen, werden von den meisten Transsexuellen abgelehnt und gelten heute als veraltet. Transsexuelle Menschen mit medizinischer oder juristischer Geschlechtsanpassung bezeichnen sich oft nicht mehr als transsexuell, sondern entweder als Mann mit transsexueller Vergangenheit bzw. als Frau mit transsexueller Vergangenheit oder einfach als Mann bzw. Frau.